Beitragsänderung für Kolpingmitglieder

Liebe Kolpingfreunde,
Die Bundesversammlung 2021 hat eine neue und vereinfachte Beitragsordnung beschlossen, die insbesondere eine Beitragsminderung für junge Menschen, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, sowie die Einführung eines Sozialbeitrags vorsieht. Die „Beitragskommission“ hat darauf großen Wert gelegt, dass sich für alle Kolpingsfamilien nur eine geringe Veränderung des jeweiligen Gesamtbeitrags (um bis zu ca. +/- 5 %) ergibt. Der Beschlussfassung war ein mehrjähriger intensiver Beratungsprozess vorangegangen. Die Delegierten der Bundesversammlung 2021 sehen in der neuen Beitragsordnung ein gutes Gesamtpaket für eine schlüssige und einfachere Beitragsordnung.

Achtung: Neumitgliedschaften, Austritte oder sonstige Änderungen können nur bis zum 31.12. des Vorjahres bei Kolping-Köln gemeldet werden.

Da die zu leistenden Beiträge in der Vereinssatzung mit aufgeführt werden, ist auf unserer Generalversammlung am 23 September 2022 die Beitragsänderung einstimmig (von allen Anwesenden) beschlossen worden. Wir unterliegen hier dem Vereinsrecht, das heißt wir müssen gewisse Formalitäten einhalten.